Hygieneleistungen
Die gestiegenen Hygieneleistungen finden ebenfalls Berücksichtigung. Das BMG sieht eine Krankenkassenvergütung von 1,50 Euro pro Verordnung vor. Dafür richtet der GKV Spitzenverband eine für alle Heilmittelbereiche einheitliche Positionsnummer fest. Bei einer Berechnung bis zum 30. September 2020 rechnet das BMG mit Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenversicherungen je eine Million Heilmittelverordnung von 1,5 Millionen Euro.
Abrechnung der Position mit der letzten Behandlung
Keine Zuzahlung für die Position
Vom 05.05. bis 30.09. abzurechnen
Handhabung 'wie Arztbericht' würde Änderungen am HMR-Check ersparen. Da erfolgt das Anfügen auch erst nachdem der Check schon 'durch' ist.
neue Spalte in den RezepteTabellen Name ist noch zu bestimmen.