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Begrenzung der Stimmenübertragung auf 10% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

Inspiriert von den Merge Requests von @Pocki und @kaefert in den merge requests !14 (closed) und !20 (closed) habe ich versucht eine Lösung für die Idee zu finden, die auch bei unterschiedlichsten Größen funktioniert.

Ich habe den Wunsch so interpretiert, dass durch Stimmübertragungen nicht das Gewicht der Abstimmung einseitig verändert werden kann. Dies sollte möglichst bei jeder Zahl von stimmberechtigten Anwesenden funktionieren.

Auf der anderen Seite sollen keine Mitgliedergruppen benachteiligt werden, die aus verschiedenen Gründen schwerer zu einer Generalversammlung kommen können (SchichtdienstlerInnen, AlleinerzieherInnen, u.a.).

Daher habe ich die Zahlen der ordentlichen GV2020 hergenommen, und als Vorschlag zur Grenze 10% der anwesenden Stimmberechtigten genommen.

Beispielrechnung: Bei den ersten Abstimmungen wurden rund 46 gültige Stimmen bei neun Übertragungen abgegeben. Da nicht immer alle Mitglieder einer GV vollständig folgen können, wären hier drei Stimmübertragungen als sicher gültig anzunehmen.

Nach Abschluss der Wahlen, als die Satzungsänderungen auf der Tagesordnung standen, waren es dann nur noch 29! Diese Regel wirkt auch degressiv bei mehreren Interessensgruppen, d.h. es soll der Anreiz der persönlichen Teilnahme weiterhin bestehen bleiben, bzw. als zweitbeste Lösung die Stimme an ein stimmberechtigtes Mitglied zu übertragen, das sonst keine andere Stimme übertragen bekommen hat. Dies soll dem offenen Austausch und der Kommunikation dienen, da hier die Vor- und Nachteile eines Beschlusses in der Gruppe der anwesenden ergebnisoffen diskutiert werden sollen, was ja der Kern der Entscheidungsfindung sein sollte.

Ich hoffe damit die konkurrierenden Merge Requests !14 (closed) und !20 (closed) um eine skalierende Variante ergänzt zu haben.

Merge request reports