Eingangsrechnung Splittbuchung, Vorbelegung der MwSt muss aus Lieferanten kommen

Zusammenfassung

Erfasst man eine Eingangsrechung mit der Splittbuchung, so wir immer irgendeine MwSt vorgeschlagen. Es muss diese aber immer aus dem Lieferanten kommen

Schritte zum Reproduzieren

  • Lieferant EU Ausland anlegen, z.B. in München = DE. Mehrwertsteuer (unten) auf Steuerfrei stellen
  • Eine Eingangsrechnung erfassen, z.B. mit 119,- € und Mehrfach / Splittbuchung anhaken
  • Nun auf Kontierung wechseln, neu -> es wird der Inlandssteuersatz vorgeschlagen, obwohl die Definition lautet, der Lieferant definiert dies. Führt immer wieder zu Fehlerfassungen

Was ist das erwartete richtige Verhalten?

Es muss der MwSt Satz (anhand des Belegdatums) aus dem Lieferanten vorgeschlagen werden.